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Diözesanvorstand

Stimmberechtigte Mitglieder des Diözesanvorstandes sind drei Frauen und drei Männer sowie zwei Personen, die in das Amt des Diözesanpräses bzw. der Geistlichen Verbandsleitung gewählt werden. Diese sind paritätisch zu besetzen.
Gewählt werden können Frauen und Männer, die Mitglied in einem Jugendverband des BDKJ sind. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. (vgl. § 11 BDKJ-Diözesanordnung)