Präventions-Hotline der Diözese Eichstätt: 08421/50-500
Weitere Beratungsstellen:
www.hilfeportal-missbrauch.de
Sexualisierte Gewalt ist gegeben, wenn ein erwachsener Mensch oder ein/e Jugendliche/r eine andere Person dazu benutzt, eigene sexuelle Bedürfnisse auszuleben. Dabei ignoriert er/sie die Grenzen und nutzt die Abhängigkeit des/der Anderen sowie die eigene Machtposition aus.
Grenzverletzungen
Dies sind alle Verhaltensweisen, die die persönliche Grenze einer anderen Person überschreiten, sei es absichtlich oder unabsichtlich, einmalig oder gelegentlich.
Beispiele:
Übergriffe
Übergriffe geschehen niemals zufällig oder unbeabsichtigt. Täter/innen setzen sich gezielt über persönliche Grenzen, gesellschaftliche Normen, institutionelle Regeln und fachliche Standards hinweg.
Beispiele:
Strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt
Strafrechtlich relevant ist die Durchführung sexueller Handlungen AN, MIT oder VOR Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen.
Beispiele:
Strafbar macht sich außerdem, wer
Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch unbefugte Bildaufnahmen ist ebenfalls strafbar.
Präventions-Hotline der Diözese Eichstätt: 08421/50-500
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