Wir helfen Dir, wenn Du eine Freistellung vom Job für Deine ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit brauchst.
Ehrenamtliche Jugendleiter/-innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, haben gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit.