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Ehrenkeuz in Bronze

Die Ehrung erfolgt für besondere Verdienste in der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit auf Dekanatsebene. Dies setzt eine intensive und langjährige Mitarbeit im BDKJ auf Dekanatsebene voraus.


Diese orientiert sich an folgenden Grundkriterien:

  • Mindestens vierjährige aktive Mitarbeit in einem Dekanatsvorstand des BDKJ, außerdem
  • mehrjährige aktive und verantwortungsvolle Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Teams, Projekten oder ähnlichem auf Dekanatsebene.


Die Verleihung erfolgt in der Regel bei Beendigung der Tätigkeit im BDKJ-Dekanatsverband durch ein Mitglied des Diözesanvorstandes im Rahmen einer passenden Veranstaltung.
Der BDKJ-Diözesanvorstand berät und entscheidet über die Verleihung des „Bronzenen Ehrenkreuzes“.

Antragstellende für die Verleihung des Ehrenkreuzes sind die Dekanatsvorstände des BDKJ. Davon unabhängig hat der Diözesanvorstand die Möglichkeit, das Ehrenkreuz an Personen zu verleihen, die es seiner Meinung nach erhalten sollen.
Ausscheidende BDKJ-Dekanatsvorstandsmitglieder können auf Vorschlag ihrer Vorstandskolleg*innen bei ihrer Verabschiedung das „Bronzene Ehrenkreuz“ erhalten.

Die Antragstellung soll min. 3 Monate im Voraus unter Angabe des Verleihtermins bei der BDKJ-Diözesanstelle erfolgen.

Termine der Jugend

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