Bund der Deutschen Katholischen Jugend - Diözesanverband Eichstätt
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Bund der Deutschen Katholischen Jugend
www.bdkj.de


Kirchlicher Jugendplan der Diözese Eichstätt

Es gibt zwei Auflagen des Jugendplans (1991 und 1996), die beide identisch sind.

I GRUNDLEGUNG KIRCHLICHER JUGENDARBEIT

1. Jugend und Christus
2. Jugend und Kirche
a) Persönlicher Bereich
b) Kirchlicher Bereich
c) Gesellschaftlicher Bereich
3. Organisation kirchlicher Jugendarbeit
4. Arbeits- und Gesellungsformen kirchlicher Jugendarbeit

II JUGENDARBEIT IN DER PFARREI

1. Ziele, Inhalte und Formen
2. Aufgabe der Pfarrei
3. Bedeutung der Jugendverbände
4. Offenheit für spirituelle Bewegungen
5. Zusammenarbeit
6. Verantwortliche und Mitarbeiter pfarrlicher Jugendarbeit
6.1. Priester
6.2. Ehrenamtliche Gruppenleiter und erwachsene Mitarbeiter
6.3. Hauptberufliche Laienmitarbeiter im pastoralen Dienst
6.4. Praktikanten
7. Ausbildung und Fortbildung
8. Einbindung in größere Zusammenhänge
9. Sächliche Mittel
9.1. Räume
9.2. Technische Geräte und Materialien
10. Finanzbedarf
10.1. Finanzierung von Kursen für Gruppenleiter
10.2. Weitere Finanzmittel

III JUGENDARBEIT AUF MITTLERER EBENE (DEKANAT, REGION, KREIS)

1. Dekanatsjugendleitung/BDKJ-Dekanatsvorstand
2. Jugendseelsorger
3. Katholische Jugendsekretariate
3.1. Kirchliche Jugendpfleger
3.2. Verwaltungspersonal
3.3. Ausstattung
4. Sachausschuss für Jugendfragen im Dekanatsrat
5. Finanzbedarf
5.1. Einrichtung Katholischer Jugendsekretariate
5.2. Finanzierung der laufenden Arbeit

IV JUGENDARBEIT AUF DIÖZESANEBENE

1. Das Bischöfliche Jugendamt
1.1. Aufgaben
1.2. Personelle Ausstattung
1.2.1 Diözesanjugendseelsorger
1.2.2 Referenten
1.2.3 Verwaltungspersonal

2. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und seine Mitgliedsverbände
2.1.Der BDKJ
2.2. Mitgliedsverbände
2.3. Mitarbeiter
2.3.1 Vorstände
2.3.2 Ehrenamtliche Mitarbeiter
2.3.3 Hauptberufliche pädagogische Fachkräfte
2.3.4 Verwaltungspersonal
2.4. Geschäftsstellen
3. Sonstige Gruppen und Organisationen
4. Sachausschuss für Jugendfragen des Diözesanrates
5. Zusammenarbeit zwischen den Trägern
6. Jugendhäuser und Zeltplätze
7. Finanzbedarf

Wenn im folgenden von Mitarbeitern o. ä. die Rede ist, sind mit dieser Bezeichnung sowohl Mitarbeiterinnen als auch Mitarbeiter gemeint und angesprochen.

I GRUNDLEGUNG KIRCHLICHER JUGENDARBEIT

1. Jugend und Christus

Der Mensch ist Geschöpf Gottes. Gott liebt die Menschen wie ein gütiger Vater. Deshalb kann das Leben des Menschen nur gelingen, wenn er zu Gott, seinem Schöpfer, ja sagt und ihn wie einen Vater liebt. Das ist die befreiende Botschaft, die Christus verkündet und seiner Kirche aufgetragen hat. Im Hören auf diese Botschaft findet der Mensch zu sich selbst. "Der Mensch, der sich selbst bis in die Tiefe verstehen will, - nicht nur nach unmittelbar zugänglichen, partiellen, oft oberflächlichen und sogar nur scheinbaren Kriterien und Maßstäben des eigenen Seins -, muss sich mit seiner Unruhe, Unsicherheit und auch mit seiner Schwäche und Sündigkeit, mit seinem Leben und Tod Christus nahen. Er muss sozusagen mit seinem ganzen Selbst in ihn eintreten, muss sich die ganze Wirklichkeit der Menschwerdung und Erlösung aneignen, um sich selbst zu finden" (Papst Johannes Paul II., Enzyklika "Redemptor hominis", Nr. 10).

In diesen Zusammenhängen gesehen, gewinnt der Lebensplan eines jungen Menschen die Qualität einer Berufung, die von Gott kommt. "Ein junger Mensch, der auf sein Inneres horcht und zugleich das Gespräch mit Christus im Gebet aufnimmt, möchte gleichsam den ewigen Gedanken lesen, mit dem Gott sich ihm zuwendet: als Schöpfer und Vater. Er gewinnt dabei die Überzeugung, dass die Aufgabe, die ihm von Gott zugedacht ist, ganz seiner Freiheit überlassen bleibt, zugleich jedoch von verschiedenen Umständen innerer und äußerer Art festgelegt ist. Indem er dies alles prüft, entwickelt er seinen Lebensentwurf und erkennt zugleich diesen Entwurf als die Berufung, zu der Gott ihn einlädt" (Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben an die Jugend in der Welt zum internationalen Jahr der Jugend 1979, Nr. 9).

2. Jugend und Kirche

Konkret erfährt der junge Mensch Jesus Christus, an dem er nach Gottes Willen sein Leben ausrichten soll, in der Begegnung mit überzeugten Christen und im Leben der Kirche. Wenn er als Kind in der Familie geborgen ist, kann er diese Vorbilder in seinen Eltern, Geschwistern und Verwandten finden. Je mehr er sich mit Beginn der Pubertät von der Familie löst, desto mehr sucht er neue Leitbilder. Kameradschaft und Freundschaft erhalten in dieser Zeit prägende Bedeutung.

Weil der Mensch wesentlich Mitmensch ist, ist er in seinem Leben immer auf andere angewiesen. Zwar ist "jeder seines Glückes Schmied", und jeder muss seinen eigenen Lebensplan entwerfen und verwirklichen; die persönliche Entscheidung wird jedoch durch die Gemeinschaft gestützt und getragen.

Das Leben des einzelnen in der Gemeinschaft wird deshalb nur gelingen,

  • wenn alle einander annehmen mit den je eigenen Gaben und Fähigkeiten, aber auch mit den Grenzen und Unzulänglichkeiten,
  • wenn sie die verschiedenen Gaben austauschen, mit- einander teilen,
  • wenn sie miteinander ihre Fragen und Probleme erörtern und gemeinsam Antworten suchen,
  • wenn sie einander helfen, die notwendigen Schritte zu tun.

In diesem Mühen um ein Miteinander sind junge Menschen nicht alleingelassen. Jesus Christus will sie in seine Nähe holen und ihnen mit seinem Wort und Sakrament helfen. Deswegen hat er der Kirche den Auftrag gegeben, alle Menschen zu seinen Jüngern zu machen (vgl. Mt 28,19). In Erfüllung dieses Auftrages versucht die Kirche in der Jugendseelsorge, junge Menschen in ihrer spezifischen Lebenssituation anzusprechen. Alle Lebensbereiche des jungen Menschen kommen dabei in den Blick und werden so Inhalt und Gegenstand kirchlicher Jugendarbeit. Überall, wo sich Fragen nach Sinn und Orientierung melden, wo es um Werte geht, die das Leben gelingen lassen, bemüht sich die Kirche, vom Evangelium her Antworten zu geben.

So eröffnet kirchliche Jugendarbeit jungen Menschen die Möglichkeit, sich gegenseitig auf dem Weg zu einer altersgemäßen Entscheidung für Gott und die Kirche zu helfen. Sie bemüht sich darum in folgenden Bereichen:

  1. Persönlicher Bereich
    Hilfe bei der Entdeckung der persönlichen Berufung und der Wahl einer entsprechenden Lebensform.
    Dabei stellen sich insbesondere die Fragen nach Arbeit und Beruf, Freundschaft und Partnerschaft, Ehe und Elternschaft sowie nach dem Dienst in geistlichen Berufen.
  2. Kirchlicher Bereich
    Hilfe bei der Suche nach verantwortungsbewusstem Leben in der Kirche.
    Dabei lernt der junge Mensch, auf die Heilsbotschaft Jesu zu hören, im Gottesdienst und in den Sakramenten das von Jesus Christus geschenkte Heil in Lob und Dank anzunehmen und im Dienst füreinander die Liebe Gottes zu bezeugen.
  3. Gesellschaftlicher Bereich
    Hilfe bei der Suche nach Möglichkeiten zur Mitgestaltung von Staat und Gesellschaft.
    Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden soziale, wirtschaftliche und politische Zusammenhänge erschlossen, konkretes politisches Handeln aufgezeigt und Impulse dazu gegeben.

In Erfüllung dieser Aufgaben wird kirchliche Jugendarbeit zu einem Dienst der Kirche an den jungen Menschen. Dabei erfahren sich diese als Jugend der Kirche und helfen so mit, dass das Reich Gottes in ihr konkret wird.

3. Organisation kirchlicher Jugendarbeit

Kirchliche Jugendarbeit geschieht in verschiedenen Organisations- und Strukturformen.

Kernelement aller Organisationsformen ist die Gruppe, in der Regel die Gruppe der Gleichaltrigen ("Primär"- Gruppe). Sie entspricht dem Gesellungsbedürfnis des Menschen, besonders des Kindes und des Jugendlichen. In der Gemeinschaft einer Gruppe sind Jugendlichen in einer unmittelbaren, spontanen und ungezwungenen Weise personale Begegnungen möglich; in ihr kann jeder den anderen als Mitmenschen erfahren und das für seine Ich- Findung und Selbst-Werdung, auch für seine Gotteserfahrung notwendige DU erleben.

Für solche Gruppen gibt es in der kirchlichen Jugendarbeit zwei Organisationsformen: die nichtverbandlich ausgerichtete und die verbandlich organisierte Jugendarbeit.

Nichtverbandliche Jugendarbeit geschieht vor allem in der Zusammenführung von Kindern und Jugendlichen in örtlichen Pfarrjugendgruppen. In Zusammenarbeit mit dem Pfarrer und dem Pfarrgemeinderat planen und gestalten sie kirchliche Jugendarbeit, ohne ein ausdrücklich formuliertes Grundsatzprogramm bzw. eine Verbands-/Vereinssatzung zu besitzen. Sie haben auf der mittleren Ebene (Dekanat) die Möglichkeit, im Austausch mit anderen Pfarrjugendgruppen und im Kontakt mit Verantwortlichen kirchlicher Jugendarbeit (Dekanatsjugendseelsorger, kirchlicher Jugendpfleger) Hilfen und Anregungen für ihre Ortsgruppe zu bekommen.

Die andere Organisationsform bilden die im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) zusammengeschlossenen kirchlichen Jugendverbände. Sie sind gekennzeichnet durch ein eigenes Grundsatzprogramm, eine verbindliche Satzung und einen vorgegebenen Strukturaufbau [örtliche Verbandsjugendgruppe; mittlere Ebene (Dekanat, Region, Kreis); Diözese; Landes-/Bundesebene].

In der Diözese Eichstätt sind derzeit folgende Mitgliedsverbände im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) zusammengeschlossen:

  • Christliche Arbeiterjugend (CAJ)
  • Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG)
  • Jugendverbände der Gemeinschaften Christlichen Lebens (J-GCL)
  • Katholische Junge Gemeinde (KJG)
  • Katholische Landjugendbewegung (KLJB)
  • Katholische Studierende Jugend (KSJ)
  • Kolping-Jugend

Als Arbeitsgemeinschaften gehören dem BDKJ an:

  • Junge Aktion der Ackermann-Gemeinde
  • Deutsche Jugendkraft (DJK)
  • Schönstatt-Jungmännergemeinschaft

4. Arbeits- und Gesellungsformen kirchlicher Jugendarbeit

Um Kinder und Jugendliche in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen zu erreichen, muss kirchliche Jugendarbeit mehr als bisher unterschiedliche Arbeits- und Gesellungsformen entwickeln und zulassen.

Zur "klassischen" Form der festen Altersstufengruppe, die nach wie vor ein wichtiges Element bleiben wird, können mehr und mehr andere Formen kommen: Initiativgruppen, Projektgruppen, Arbeitsgruppen, thematisch orientierte Studiengruppen, teiloffene und offene Angebote und vieles andere mehr. Je nach Situation können sich solche Arbeits- und Gesellungsformen an bestimmte Zielgruppen wenden oder offen sein für alle interessierten Kinder und Jugendlichen.

II. JUGENDARBEIT IN DER PFARREI

Der erste und wichtigste Ort, an dem junge Menschen konkret erleben, was Kirche ist und wie sie lebt, ist die Pfarrei. Von der Art und Weise, wie Jugendliche hier Kirche erfahren, hängt es oft ab, ob sie sich für ein Leben nach dem Evangelium entscheiden oder der Kirche enttäuscht den Rücken kehren.

Kirchliche Jugendarbeit in der Pfarrei hat einen doppelten Aspekt: Sie ist einerseits Dienst der Gemeinde an der Jugend, indem sie die Möglichkeit bietet, überzeugten Christen zu begegnen und gemeinsam den Glauben an Jesus Christus zu leben und zu feiern; sie ist andererseits Dienst der Jugend an der Gemeinde, indem sie zu deren Verjüngung und Verlebendigung beiträgt.

Jugendarbeit in der Pfarrei wendet sich an alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von der Intensität ihrer Beziehung zu Kirche und Pfarrei.

1. Ziele, Inhalte und Formen

Pfarrliche Jugendarbeit orientiert sich an der Botschaft Jesu Christi und an der Lebenssituation des jungen Menschen. Wo junge Menschen nach Antworten auf die Herausforderungen ihrer persönlichen Zukunft suchen, muss kirchliche Jugendarbeit ihre Fragen aufgreifen und ihnen helfend Orientierung geben.

Dabei geht es vor allem um folgende Anliegen:

  • Bewusstmachung der persönlichen Berufung und Wahl einer entsprechenden Lebensform
  • Gestaltung von Freundschaft und Partnerschaft
  • Hinführung zu christlich gelebter Ehe und Familie
  • Leben in Familie, Schule und Beruf
  • Möglichkeiten, den Glauben an Jesus Christus zu leben
  • Offenheit für geistliche Berufe
  • Einübung und Gestaltung gottesdienstlichen Lebens
  • Praxis ökumenischer Zusammenarbeit
  • Aufgeschlossenheit und Einsatz für die Weltkirche
  • Mitverantwortung in Staat und Gesellschaft
  • Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und verantwortlichen Umgang mit der Schöpfung

Diese Anliegen können in verschiedenen Formen verwirklicht werden, die sich ergänzen sollen. Solche Formen sind zum Beispiel

  • Altersstufengruppen
  • Projektgruppen
  • Gesprächskreise
  • Bildungsabende, -seminare
  • Besinnungstage
  • Kinder- und Jugendgottesdienste
  • Gebetskreise
  • Fahrten und Freizeitangebote
  • Angebote der (teil-)offenen Tür

Jugendarbeit in dieser Weise ist Auftrag verbandlicher und nichtverbandlicher Träger.

2. Aufgabe der Pfarrei

Die Verantwortung der Pfarrei für die kirchliche Jugendarbeit nimmt der Pfarrer zusammen mit anderen Geistlichen, ehrenamtlichen Gruppenleitern, hauptberuflichen Laienmitarbeitern im pastoralen Dienst und erwachsenen Mitarbeitern wahr.

Sie alle mühen sich in partnerschaftlicher Zusammenarbeit um die pfarrliche Jugendarbeit und sind darauf bedacht, sie in die Gesamtpastoral der Pfarrei einzubinden, ohne dabei die Eigeninitiative vorhandener Jugendverbände zu behindern.

Die gemeinsame Aufgabe und Verantwortung finden ihren institutionellen Ausdruck in der Bestellung eines Jugendbeauftragten bzw. in der Einrichtung eines Sachausschusses Jugend im Pfarrgemeinderat.


3. Bedeutung der Jugendverbände

Die Jugendarbeit in der Pfarrei wird von den Jugendverbänden mitgetragen, die in ihr örtliche Gruppen haben. Für diese Gruppen ist charakteristisch, dass sie in ihren Aktivitäten nicht bloß vom Leben der Pfarrei, sondern auch von ihren Verbänden inspiriert und getragen werden. Ihr spezifisches Engagement kann der unterschiedlichen Erwartungshaltung junger Menschen entgegenkommen und der pfarrlichen Jugendarbeit einen besonderen Akzent geben. Die Pfarreien sollen solche Bereicherung schätzen und fördern.

4. Offenheit für spirituelle Bewegungen

In den letzten Jahren sind spirituelle Bewegungen entstanden, die meist noch außerhalb der gewohnten Organisationsformen kirchlicher Jugendarbeit stehen. Weil jede Gruppierung zum Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde beitragen soll, ist es notwendig, dass die Verantwortlichen der Pfarrei für die Zusammenarbeit mit solchen Gruppierungen offen sind.

5. Zusammenarbeit

Die Verantwortlichen der kirchlichen Jugendarbeit sind bemüht, partnerschaftlich zusammenzuarbeiten; sie sind eingeladen, Absprachen hinsichtlich der Organisation und Koordination der anstehenden Aufgaben zu treffen. Deshalb halten sie engen Kontakt zueinander und tauschen Informationen und Gedanken aus.

Als feste und verbindliche Einrichtung dient dazu die Leiterrunde oder die Runde der Verantwortlichen.

6.Verantwortliche und Mitarbeiter pfarrlicher Jugendarbeit

6.1 Priester

Eine besondere Verantwortung kommt dem Priester zu. Sein spezifischer Auftrag ist der "Dienst der Einheit". Er ist "Brückenbauer" zwischen Gott und den (jungen) Menschen, zwischen den Jugendlichen und den Erwachsenen und zwischen den Jugendlichen untereinander. Dieser Dienst findet seinen dichtesten Ausdruck in der Feier der Eucharistie, in der der Priester in sakramentaler Wirklichkeit Christus als Haupt der Kirche darstellt. Er setzt sich fort in der Pflege verschiedener Gebetsformen, in den regelmäßigen Dienstgesprächen mit Mitarbeitern, in der Teilnahme an der Leiterrunde und in persönlichen Gesprächen mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Der priesterliche Seelsorger soll darauf bedacht sein, im Rahmen seiner Möglichkeiten am Leben der Jugendlichen teilzunehmen und sie an seinem Leben teilhaben zu lassen.

Entsprechend den Satzungen der kirchlichen Jugendverbände ist der Priester als Geistlicher Leiter Mitglied des Vorstandes bzw. der Pfarrjugendleitung.

6.2 Ehrenamtliche Gruppenleiter und erwachsene Mitarbeiter

Pfarrliche Jugendarbeit wird vor allem von ehrenamtlichen Gruppenleitern und Mitarbeitern geleistet; mit ihrem Engagement steht und fällt sie.

Deshalb hat die Sorge um diese Mitarbeiter einen besonderen Stellenwert. Immer wieder müssen Jugendliche und junge Erwachsene gewonnen werden, die geeignet und bereit sind, diesen wichtigen Dienst an jungen Menschen zu leisten.

Jugendliche Gruppenleiter sollen die nötige menschliche und spirituelle Reife sowie die notwendigen Fähigkeiten für diese Aufgabe besitzen und für ihren Dienst gründlich vorbereitet sein. Vorausgesetzt wird ein Mindestalter von 16 Jahren, ein Alter von 18 Jahren soll an- gestrebt werden. Zur Aus- und Fortbildung ist die Teilnahme an Gruppenleiterschulungen unerlässlich.

Neben den meist jugendlichen Gruppenleitern braucht kirchliche Jugendarbeit auch den Dienst von Erwachsenen. Sie sollen Anwalt von Jugendarbeit und jugendlichen Interessen, Ansprechpartner und Berater für die Jugendlichen sein und so der Verantwortung der Pfarrei für die kirchliche Jugendarbeit sichtbaren Ausdruck verleihen (vgl. Synodenbeschluss "Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit", 4.1).

Um ihr ehrenamtliches Engagement leisten zu können, brauchen die Gruppenleiter und Mitarbeiter in der pfarrlichen Jugendarbeit die Begleitung, Beratung und Unterstützung durch die hauptberuflich in der Seelsorge tätigen Mitarbeiter.

6.3 Hauptberufliche Laienmitarbeiter im pastoralen Dienst

In vielen Pfarreien sind heute Gemeindereferenten und andere Laienmitarbeiter im pastoralen Dienst tätig, die auch in der Jugendarbeit wichtige Aufgaben wahrnehmen. Ihr besonderer Auftrag ist vor allem die Gewinnung von Mitarbeitern, die Begleitung der Gruppenleiter und der Leiterrunde und die religionspädagogische Unterstützung der Gruppenarbeit. All dies geschieht in Absprache und Zusammenarbeit mit dem Pfarrer.

6.4 Praktikanten

Praktikanten arbeiten im Blick auf ihre spätere Tätigkeit in der Jugendarbeit mit. Sie sollen im Interesse ihrer Ausbildung und der Kontinuität der Jugendarbeit keine Leitungsaufgaben übernehmen und nicht als Verantwortliche für pfarrliche Jugendarbeit tätig sein.

7. Ausbildung und Fortbildung

Geistliche und hauptberufliche Laienmitarbeiter im pastoralen Dienst müssen die Ziele, Inhalte, Strukturen und Arbeitsweisen kirchlicher Jugendarbeit kennen, damit sie ihre Aufgabe bei der Beratung und Begleitung von Gruppenleitern wahrnehmen können. Deshalb ist diesem Arbeitsfeld in der Aus- und Fortbildung der Priester und Diakone, der Pastoral- und Gemeindereferenten und der Religionslehrer i. K. der nötige Stellenwert einzuräumen. Die für die Aus- und Fortbildung Verantwortlichen entwickeln zusammen mit dem Bischöflichen Jugendamt entsprechende Konzepte. An der Durchführung dieser Aus- und Fortbildung werden Mitarbeiter aus der Praxis der kirchlichen Jugendarbeit. (Verbandsleitungen und Referenten, Jugendpfleger, Jugendseelsorger) beteiligt.

  • 8. Einbindung in größere Zusammenhänge
  • Pfarrliche Jugendarbeit ist bei der Vielgestaltigkeit gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens nicht in der Lage, allen Erfordernissen kirchlicher Jugendarbeit nachzukommen.

    Für Gruppenleiter und interessierte Jugendliche ist im Sinne eines Sich-gegenseitigen-Bestärkens in der Arbeit der Kontakt zu anderen Pfarrgruppen und kirchlichen Jugendverbänden notwendig. Ebenso sind größere Projekte, die Aus- und Fortbildung von Gruppenleitern, die Erstellung von Arbeitsmaterial usw. auf Dekanatsebene oder in kirchlichen Jugendverbänden leichter zu organisieren und durchzuführen.

    Außerdem ist eine Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen sowie von kirchlicher Jugendarbeit nach außen durch den BDKJ und seine Mitgliedsverbände gewährleistet.

    Deshalb ist es auch sinnvoll, nichtverbandlich organisierte Gruppen zur Mitarbeit in den Verbänden anzuregen, wenn sie Solidarisierung und Vertretung ihrer Interessen anstreben" (vgl. Synodenbeschluss "Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit", 5.3.1.1).

    9. Sächliche Mittel

    Damit kirchliche Jugendarbeit in einer Pfarrei geleistet werden kann, müssen neben dem personellen Angebot die notwendigen sächlichen Mittel zur Verfügung stehen.

    9.1 Räume

    Jede Pfarrei soll Gruppenräume ausschließlich für ihre Jugendarbeit zur Verfügung stellen. Ist das bei begrenztem Raumangebot nicht möglich, muss gewährleistet sein, dass Jugendliche die vorhandenen Räume gleichwertig, verglichen mit Erwachsenengruppen und Vereinen, nutzen können.

    Das Raumprogramm wird durch Größe und Struktur der Pfarrei bestimmt (Pastoralblatt 1990, S. 68 f). Jugendräume sollen von Wohnräumen getrennt, nach Möglichkeit durch einen eigenen Eingang zugänglich sein und nicht in Kellerräumen eingerichtet werden. Sanitäre Anlagen und Abstellmöglichkeiten für Material sind vorzusehen. Bei der Ausstattung und Einrichtung von Jugendräumen/ Jugendheimen ist darauf zu achten, dass sie zweckmäßig, einfach, strapazierfähig und jugendgerecht sind.

    Bei Neuausstattung, Umgestaltung sowie bei Um- und Neubau von Jugendräumen/Jugendheimen ist den jugendlichen Verantwortlichen Mitsprache einzuräumen.

    Pläne für Neubauten und bauliche Veränderung von Jugendräumen/Jugendheimen sind dem Diözesanjugendseelsorger vorzulegen. Zu Sitzungen des Bauausschusses des Bischöflichen Ordinariates, in denen Jugendheimbauten behandelt werden, wird der Diözesanjugendseelsorger eingeladen.

    9. 2 Technische Geräte und Materialien

    Soweit in einer Pfarrei nicht ohnehin schon eine entsprechende Ausstattung vorhanden ist, die auch der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt wird, sind im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Pfarrei technische Geräte auf Antrag der Pfarrjugendleitung und in Absprache mit ihr anzuschaffen.

    Desgleichen soll eine Grundausstattung mit Spiel- und Arbeitsmaterial (Spiele, Literatur, Bastelmaterial) vorhanden sein bzw. fortlaufend ergänzt werden.

    10. Finanzbedarf

    Der Finanzbedarf für die kirchliche Jugendarbeit ist in den Haushalt der Pfarrei aufzunehmen.

    Die Pfarrjugendleitung reicht jährlich eine Bedarfsmeldung bei der Kirchenverwaltung ein. Dabei sind Kosten für Geräte, Arbeitsmaterial und Mittel für Aktionen und Veranstaltungen sowie Aufwendungen für Aus- und Fortbildung von Gruppenleitern im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Pfarrei einzuplanen.

    Die genehmigten Finanzmittel werden durch die Pfarrjugendleitung verwaltet.

    Am Ende eines Haushaltsjahres legt sie der Kirchenverwaltung eine Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben vor.

    10.1 Finanzierung von Kursen für Gruppenleiter

    Leitern von Kinder- und Jugendgruppen sind Auslagen für überpfarrliche Kurse zu ihrer Aus- und Fortbildung (Gruppenleiterschulungen) und für diözesane Veranstaltungen zur Persönlichkeitsbildung (Einkehrtage, Exerzitien) bis zu 10 Tagen im Jahr in voller Höhe aus Pfarreimitteln zu erstatten. Die Teilnahme ist vorher mit dem Pfarrer abzusprechen.

    10.2 Weitere Finanzmittel

    Neben den pfarrlichen Mitteln im Rahmen des genehmigten Haushaltsansatzes sollen alle anderen Finanzquellen ausgeschöpft werden (z. B. Zuschüsse von Dekanats-/Diözesanebene, Stadt-/Kreisjugendringen, Kommunen); ebenso sind Teilnehmer- und Mitgliedsbeiträge einzuplanen.

    III JUGENDARBEIT AUF MITTLERER EBENE (DEKANAT, REGION, KREIS)

    Auf der mittleren Ebene arbeiten die Träger (vgl. II. 2 bis 4) kirchlicher Jugendarbeit zusammen, um Aufgaben zu übernehmen, die die einzelnen Pfarr-/Verbandsgruppen nicht erfüllen können.

    Dies geschieht vor allem durch Erfahrungsaustausch, durch Bildung größerer Projektgruppen und durch Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter.

    1. Dekanatsjugendleitung/BDKJ-Dekanatsvorstand

    Die Bestellung der Dekanatsjugendleitung/des BDKJ-Dekanatsvorstandes hängt von der konkreten Organisation der kirchlichen Jugendarbeit im Dekanat ab. Sie wird in der Regel von den Vertretern der verbandlichen und der nichtverbandlichen Pfarrjugendgruppen gewählt; sie kann aber auch nur von den verbandlichen oder nur den nichtverbandlichen Vertretern der Pfarrjugendgruppen gewählt werden.

    Ihre Aufgaben sind:

    • Impulse für die kirchliche Jugendarbeit geben
    • die Dekanatsversammlung der Jugend vorbereiten und leiten sowie für die Durchführung ihrer Beschlüsse sorgen
    • Kontakt mit Verantwortlichen anderer Jugendgruppen halten
    • die Jugendlichen in den entsprechenden Gremien des Staates und der Kirche (Stadt- und Kreisjugendringen, Jugendhilfeausschüssen, Dekanatsrat und entsprechenden Gremien der Verbände und des BDKJ) vertreten
    • für Öffentlichkeitsarbeit sorgen

    Die Mitgliedsverbände organisieren ihre mittlere Ebene nach ihren Satzungen, um die Arbeit zu koordinieren und zu fördern.

    2. Jugendseelsorger

    Zur Förderung der Jugendseelsorge auf der mittleren Ebene ernennt der Bischof hauptberufliche Regional- und nebenamtliche Dekanatsjugendseelsorger.

    Für folgende Regionen sind hauptberufliche Regionaljugendseelsorger vorgesehen:

    • Dekanate Beilngries, Eichstätt, Gaimersheim mit Dienstsitz in Schelldorf
    • Dekanate Berching, Neumarkt, Velburg mit Dienstsitz in N.N.
    • Dekanate Hilpoltstein, Schwabach mit Dienstsitz in N.N.
    • Dekanate Weißenburg, Wemding mit Dienstsitz in N.N

    In Ingolstadt besteht eine Stelle für einen hauptberuflichen Stadtjugendseelsorger.

    Für die Stadt Nürnberg ist im Zusammenwirken mit der Erzdiözese Bamberg eine Stelle für einen hauptberuflichen Stadtjugendseelsorger eingerichtet.

    In den Dekanaten Altdorf, Kastl, Herrieden, Nürnberg-Süd sind nebenamtliche Dekanatsjugendseelsorger tätig, die vom Bischof ernannt werden. Die Dekanatsjugendleitung schlägt der Kleruskonferenz des Dekanates Kandidaten vor. Unter Berücksichtigung dieser Vorschläge benennt die Kleruskonferenz des Dekanates über den Diözesanjugendseelsorger dem Bischof einen Kandidaten.

    Die Hauptaufgabe der Regional- und Dekanatsjugendseelsorger liegt im religiös-spirituellen Bereich. Sie be- mühen sich um Glaubensbildung und Glaubensvertiefung bei den jungen Menschen und bieten ihnen ihre seelsorgerliche Beratung und Begleitung an. Der Regional-/ Stadt- und Dekanatsjugendseelsorger stellt sich für das Wahlamt des BDKJ-Dekanatspräses zur Verfügung.

    Das Nähere regelt das "Statut für die Dekanatsjugendseelsorger in der Diözese Eichstätt" (Pastoralblatt 1986, S. 91).

    3. Katholische Jugendsekretariate

    Zur Förderung und Unterstützung nichtverbandlicher und verbandlicher Jugendarbeit hat die Diözese folgende Katholische Jugendsekretariate eingerichtet:

    • für die Dekanate Altdorf und Kastl in Lauterhofen
    • für die Dekanate Beilngries, Eichstätt und Gaimersheim in Schelldorf
    • für die Dekanate Berching und Velburg in Velburg
    • für das Dekanat Herrieden in Herrieden
    • für das Dekanat Ingolstadt in Ingolstadt
    • für das Dekanat Neumarkt in Neumarkt
    • für den Ostteil des Dekanates Nürnberg-Süd in Nürnberg-Langwasser
    • für den Westteil des Dekanates Nürnberg-Süd in Nürnberg-Eibach
    • für die Dekanate Hilpoltstein und Schwabach in
    • Schwabach
    • für die Dekanate Weißenburg und Wemding in Weißenburg

    3.1 Kirchliche Jugendpfleger

    An den Katholischen Jugendsekretariaten sind Planstellen für hauptberufliche kirchliche Jugendpfleger errichtet. Diese Stellen werden mit Diplom-Religionspädagogen (FH), mit Diplom-Sozialpädagogen (FH) oder mit Bewerbern vergleichbarer Ausbildung bzw. Berufe besetzt. Anstellungsträger ist die Diözese.

    Unmittelbarer Dienstvorgesetzter ist der Diözesanjugendseelsorger. Das Nähere regelt die "Ordnung für Kirchliche Jugendpfleger" (Pastoralblatt 1988, S. 255).

    Offene Stellen werden vom Bischöflichen Jugendamt ausgeschrieben. Am Vorstellungsgespräch nehmen der Seelsorgeamtsleiter, der Diözesanjugendseelsorger, ein hauptberuflicher Mitarbeiter des Bischöflichen Jugendamtes und der jeweilige Regional-/Dekanatsjugendseelsorger als Mitglied der Dekanatsjugendleitung teil.

    3.2 Verwaltungspersonal

    An jedem Katholischen Jugendsekretariat arbeitet zur Erledigung von Verwaltungsaufgaben stundenweise eine Fachkraft mit. Unmittelbarer Dienstvorgesetzter ist der kirchliche Jugendpfleger.

    Ausstattung

    Die Katholischen Jugendsekretariate sind Büro und Arbeitsstelle der kirchlichen Jugendpfleger und der ihnen zugeordneten Verwaltungskräfte. Sie haben auch die Funktion einer Geschäftsstelle für den Regional-/Dekanatsjugendseelsorger und die Dekanatsjugendleitung.

    In den Jugendsekretariaten soll in der Regel neben dem Büro des Jugendpflegers und dem Arbeitsplatz der Verwaltungskraft ein geeigneter Raum für Besprechungen vorhanden sein. Ebenso muss die Möglichkeit gegeben sein, die notwendigen technischen Geräte aufzustellen sowie Geräte und Materialien sachgerecht zu lagern.

    Eine Anbindung an andere kirchliche Stellen mit eventuell gemeinsamer Nutzung von Geräten und Besprechungsräumen ist anzustreben.

    4. Sachausschuss für Jugendfragen im Dekanatsrat

    Zur Förderung kirchlicher Jugendarbeit ist anzustreben, dass der Dekanatsrat einen Sachausschuss für Jugendfragen einrichtet. Seine Aufgabe ist es, die Jugendarbeit im Dekanat zu unterstützen und Anliegen der Jugendlichen in die Arbeit des Dekanatsrates einzubringen.

    5. Finanzbedarf

    Einrichtung Katholischer Jugendsekretariate

    Die Einrichtung der Katholischen Jugendsekretariate sowie die Ausstattung mit den nötigen technischen Geräten, Medien und Materialien werden auf Antrag des Bischöflichen Jugendamtes von der Diözese finanziert. In den Haushalten der Jugendsekretariate sind entsprechende Beträge für die notwendigen Ergänzungen und Erneuerungen vorzusehen.

    5.2 Finanzierung der laufenden Arbeit

    Für die Arbeit auf der mittleren Ebene gewährt die Diözese über das Bischöfliche Jugendamt jährlich auf Antrag finanzielle Mittel, über deren Verwendung der Antragsteller in einer Haushaltsrechnung Rechenschaft gibt. Zuschüsse aus Mitteln der Stadt- bzw. Kreisjugendringe und der Kommunen sind entsprechend den jeweiligen Richtlinien auszuschöpfen.

    IV JUGENDARBEIT AUF DIÖZESANEBENE

    Die kirchliche Jugendarbeit in der Diözese ist ein wichtiger Teil der Gesamtpastoral. Die erste Verantwortung trägt der Bischof. Er nimmt sie durch den Diözesanjugendseelsorger und die ihm zugeordneten Mitarbeiter wahr.

    1. Das Bischöfliche Jugendamt

    Das Bischöfliche Jugendamt ist eine Abteilung der Hauptabteilung I/II Seelsorgeamt (Seelsorge/Weiterbildung) und für die kirchliche Jugendarbeit in der Diözese zuständig und verantwortlich. Ihm ist insbesondere die Sorge für die Rahmenbedingungen kirchlicher Jugendarbeit aufgetragen.

    1.1 Aufgaben

    In Wahrnehmung dieses Auftrags achtet es darauf,

    • dass kirchliche Jugendarbeit in die Gesamtpastoral der Diözese eingebunden bleibt;
    • dass die Lebensbedingungen Jugendlicher beobachtet und bei der Konzeption kirchlicher Jugendarbeit berücksichtigt werden;
    • dass die Interessen Jugendlicher im innerkirchlichen Dialog zur Sprache kommen;
    • dass jungen Menschen Mitgestaltung kirchlichen Lebens ermöglicht wird;
    • dass die kirchliche Jugendarbeit personell und finanziell gesichert wird;
    • dass der BDKJ und seine Mitgliedsverbände gefördert und unterstützt werden;
    • dass die Mitarbeiter kirchlicher Jugendarbeit fachgerecht in ihre Arbeit eingeführt und fortgebildet werden;
    • dass der Auftrag zu ökumenischer Zusammenarbeit wahrgenommen wird.

    Daraus ergeben sich folgende konkrete Aufgaben:

    • fachliche Begleitung und konzeptionelle Weiterentwicklung der kirchlichen Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit dem BDKJ und seinen Mitgliedsverbänden
    • Koordination der Arbeit der einzelnen Träger kirchlicher Jugendarbeit mit dem Ziel eines flächendeckenden, altersgruppenorientierten und das soziale Umfeld beachtenden Angebotes kirchlicher Jugendarbeit
    • Vertretung der Belange der Jugendarbeit in Kirche, Staat und Gesellschaft
    • Verantwortung für die diözesanen Einrichtungen kirchlicher Jugendarbeit
    • Mitwirkung bei der Planung und Errichtung von Jugendräumen und Jugendheimen in Pfarreien
    • Abwicklung der Maßnahmenförderung nach den "Richtlinien über Bistumszuschüsse zu Aktivitäten kirchlicher Jugendarbeit"
    • Gewährleistung von Fortbildungsmöglichkeiten für hauptberufliche Mitarbeiter und Regional-/Dekanatsjugendseelsorger
    • Beratung und Unterstützung hauptberuflicher Mitarbeiter auf der mittleren Ebene
    • Mitarbeit bei der Einführung der Priesteramtskandidaten und der Pastoralassistenten i. V. in kirchliche Jugendarbeit und Betreuung der entsprechenden Praktika
    • Mitarbeit bei der Aus- und Fortbildung der Priester und Diakone, der Pastoral- und Gemeindereferenten und der Religionslehrer i. K. im Aufgabenbereich "Kirchliche Jugendarbeit"
    • Arbeit mit Schülern
    • Arbeit mit Ministranten
    • Erstellung von Arbeitsmaterialien für Mitarbeiter in kirchlicher Jugendarbeit
    • Kontaktpflege zu anderen Trägern von Jugendarbeit
    • Durchführung von Bildungsmaßnahmen

    1.2 Personelle Ausstattung

      1.2.1 Diözesanjugendseelsorger

    Der Diözesanjugendseelsorger wird vom Bischof ernannt.

    Er ist für die gesamte kirchliche Jugendarbeit verantwortlich und sorgt bei aller Vielgestaltigkeit der Aktivitäten für eine gemeinsame innere und äußere Ausrichtung. Sein besonderer Auftrag ist es, die geistliche und kirchliche Dimension der Jugendarbeit aufzuzeigen und die Jugendlichen immer wieder neu zum christlichen Dienst in Kirche und Welt zu ermutigen.

    Der Diözesanjugendseelsorger ist Leiter des Bischöflichen Jugendamtes.

      1.2.2 Referenten

    Zur Erfüllung der Aufgaben des Bischöflichen Jugendamtes sind Referenten angestellt.

    Die berufliche Vorbildung sowie die Schwerpunktsetzung und Aufgabenstellung ihrer Tätigkeit regeln die jeweiligen Stellenbeschreibungen.

    1.2.3 Verwaltungspersonal

    Zur Erledigung von Büro- und Verwaltungsaufgaben steht dem Bischöflichen Jugendamt Fachpersonal zur Verfügung.

    Das Nähere regeln der Stellenplan und entsprechende Stellenbeschreibungen.

    2. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und seine Mitgliedsverbände

    Der BDKJ

    Der BDKJ-Diözesanverband setzt sich für die Belange der Jugend ein und vertritt die gemeinsamen Interessen der Mitgliedsverbände in Kirche, Gesellschaft und Staat.

    Als Dachverband obliegen ihm insbesondere Information, Koordination und Kooperation innerhalb der Mitgliedsverbände sowie Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit anderen Trägern von Jugendarbeit.

    Er unterstützt und fördert die Arbeit der Mitgliedsverbände und der BDKJ-Dekanatsverbände.

    2.2 Mitgliedsverbände

    Im BDKJ haben sich Jugendverbände zusammengeschlossen, um gemeinsam als junge Christen in Kirche und Gesellschaft mitzuwirken und spezifische pastorale Aufgaben in der Diözese zu übernehmen. Entsprechend ihren Satzungen und Ordnungen legen sie Schwerpunkte für ihre Arbeit fest, die sich an der Botschaft Jesu und der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen orientieren sowie innerverbandliche Entwicklungen und die pastoralen Planungen der Diözese berücksichtigen. Sie werden in verschiedenen Projekten, Aktionen und Themenbereichen aktiv und versuchen so, ihr Programm zu verwirklichen. Aufgrund innerverbandlicher Entwicklungen und Veränderungen in Gesellschaft, Politik und Kirche müssen die Arbeitsschwerpunkte immer wieder neu bestimmt und umgesetzt werden.

    Ziel ist dabei, junge Menschen zur Entscheidung für ein Leben in der Nachfolge Jesu Christi zu führen.

    Kirchliche Jugendverbände sind Kirche in der Welt. Aus der Sicht des Glaubens nehmen sie Stellung zu aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen und bringen christliche Wertvorstellungen in das gesellschaftliche Geschehen ein.

    Verbandliche Jugendarbeit dient auch der Mitgestaltung der Kirche. Der Bischof und seine Mitarbeiter in der Bistumsleitung lernen im Gespräch mit Verbänden die religiöse Situation junger Menschen und deren Auffassung in gesellschaftspolitischen Fragen besser kennen. Ein solcher Dialog fördert die Einheit in der Vielfalt kirchlichen Lebens.

    Satzungsgemäß wählen die Mitglieder ihre Leitung. Aufgrund ihres Mandates vertritt die Leitung die Interessen der Mitglieder innerhalb ihres Verbandes und gegenüber Instanzen und Gremien in Kirche und Staat.

    Indem Jugendliche die Arbeit ihrer Verbände selbst organisieren und damit Verantwortung übernehmen, haben sie auch eine besondere Chance zur Persönlichkeitsentwicklung und Reifung zum mündigen Christen und Bürger. Sie identifizieren sich mit den Zielen, Inhalten und Werten ihres Verbandes, finden so zu einer solidarischen Gemeinschaft junger Christen und gewährleisten Kontinuität. Sie erleben Gestaltungsmöglichkeiten, die sie sonst in ihrem Lebensalltag nicht haben. In der großen Gemeinschaft eines Jugendverbandes entwickeln Jugendliche leichter Sensibilität für Fragen und Probleme anderer Menschen und Völker.

    2.3 Mitarbeiter

    2.3.1 Vorstände

    Dem Grundverständnis verbandlicher Jugendarbeit entsprechend, leiten und verantworten Mandatsträger die Arbeit des jeweiligen Verbandes. Sie werden von den Verbandsmitgliedern bzw. den Delegierten gewählt.

    Die Mitarbeit von Priestern in Leitungsgremien ist in den Diözesanordnungen der Verbände geregelt. Die Verbände suchen in Zusammenarbeit mit dem Diözesanjugendseelsorger und dem Generalvikar nach geeigneten Kandidaten für die jeweilige Aufgabe.

    Der Diözesanjugendseelsorger stellt sich für das Wahl- amt des BDKJ-Diözesanpräses zur Verfügung.

    2.3.2 Ehrenamtliche Mitarbeiter

    Jugendverbandsarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass sie wesentlich vom Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiter lebt. Durch ihre Mitarbeit in Teams, Arbeitskreisen oder Projektgruppen gestalten jugendliche Erwachsene kirchliche Jugendarbeit auf Diözesanebene mit. Ihr Engagement und ihre alters- sowie kulturspezifische Nähe zum Erfahrungsfeld Jugendlicher erleichtern es, sich in die Lebenslage Jugendlicher einzufühlen und ihr Anwalt zu sein.

    2.3.3 Hauptberufliche pädagogische Fachkräfte

    Zur Unterstützung der Jugendverbandsarbeit sind hauptberufliche Mitarbeiter notwendig. Ihre Arbeit ist bestimmt vom Selbstverständnis und den Zielen des Verbandes, den Beschlüssen der Verbandsgremien und durch diesen Jugendplan, wobei arbeitsrechtliche Pflichten gegenüber dem Dienstgeber unberührt bleiben.

    Die hauptberuflichen Mitarbeiter unterstützen den Vorstand; zusammen mit ihm motivieren und befähigen sie die Mitglieder, ihre Interessen zu artikulieren und als Verband in Kirche und Gesellschaft zu wirken.

    Das Nähere regelt eine Stellenbeschreibung, die von der Verbandsleitung in Absprache mit dem Diözesanjugendseelsorger erstellt wird und der Genehmigung der Bistumsleitung bedarf.

    Voraussetzungen einer Tätigkeit im Verbandsbereich sind die positive Einstellung zur Kirche und zur Jugendverbandsarbeit sowie die Beachtung der Grundsätze der Kirche in der persönlichen Lebensführung. Zur Bewältigung seiner Aufgaben benötigt der hauptberufliche Mitarbeiter die Fähigkeit, mit jungen Menschen umzugehen und eine pädagogische Ausbildung, die ein abgeschlossenes Studium der Religionspädagogik, Sozialpädagogik/Sozialarbeit oder wenigstens einen vergleichbaren Bildungsabschluss voraussetzt; weiter sind Erfahrungen in kirchlicher Jugendarbeit notwendig. Schließlich ist eine regelmäßige Fortbildung im theologischen, spirituellen, pädagogischen und verbandsspezifischen Bereich erforderlich.

    Die Verbandsleitungen schreiben im Einvernehmen mit dem Diözesanjugendseelsorger die vakanten Stellen aus. Gemeinsam mit dem Leiter des Bischöflichen Seelsorgeamtes führen sie Vorstellungsgespräche und schlagen der Bistumsleitung einen Kandidaten zur Anstellung vor.

    2.3.4 Verwaltungspersonal

    Zur Erledigung von Büro- und Verwaltungsaufgaben der Verbände steht Fachpersonal zur Verfügung.

    Das Nähere regeln der Stellenplan und die Stellenbeschreibungen.

    2.3.5 Geschäftsstellen

    Im Bischöflichen Seelsorgeamt sind Geschäftsstellen für die Jugendverbände eingerichtet. Für Besprechungen stehen Räume zur Verfügung.

    3. Sonstige Gruppen und Organisationen

    In der Diözese gibt es Gruppierungen, die kirchliche Jugendarbeit leisten, sich aber nicht an den regionalen und pfarrlichen oder an den verbandlichen Strukturen ausrichten.

    Als Träger kirchlicher Jugendarbeit können sie vom Bischof anerkannt werden, wenn ihre Arbeit mit dem Synodenbeschluss "Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit" und den Regelungen dieses Jugendplanes übereinstimmt.

    4. Sachausschuss für Jugendfragen des Diözesanrates

    Zur Förderung kirchlicher Jugendarbeit besteht im Diözesanrat der Katholiken ein Sachausschuss für Jugendfragen. Dieses Gremium kann kirchliche Jugendarbeit wirksam unterstützen und sich für die Anliegen Jugendlicher in unserer Kirche einsetzen.

    5. Zusammenarbeit zwischen den Trägern

    Die Verantwortlichen der verschiedenen Träger kirchlicher Jugendarbeit sind bemüht, partnerschaftlich zusammenzuarbeiten, und gehalten, Absprachen hinsichtlich der Organisation und Koordination der anstehenden Aufgaben zu treffen. Um dies zu gewährleisten, sollen sich alle Verantwortlichen um eine größtmögliche Transparenz ihrer Arbeit bemühen und in einem kontinuierlichen Informations- und Gedankenaustausch stehen.

    6. Jugendhäuser und Zeltplätze

    Die Diözese unterhält derzeit die Jugendhäuser Schloss Pfünz und Habsberg sowie die Zeltplätze des Jugendhauses Schloss Pfünz an der Almosmühle und der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg auf dem Osterberg.

    Weitere Häuser mit Selbstversorgung stehen zur Verfügung.

    Bei der Belegung dieser Einrichtungen haben Jugendgruppen und Verbände aus der Diözese Vorrang.

    7. Finanzbedarf

    Die Diözese stellt dem Bischöflichen Jugendamt die finanziellen Mittel für den Personal- und Sachbedarf zur Verfügung und gewährt den Verbänden entsprechende Zuschüsse.

    Die Gewährung weiterer Zuschüsse regeln die Zuschussrichtlinien des Bistums für kirchliche Jugendarbeit.


    BDKJ-Leitbild als PDF downloaden
    Leitbild des
    BDKJ Eichstätt

    Häuserliste 2008
    Häuser &
    Zeltplätze

    Fairbrechen


    Mitglieds-
    verbände

    CAJ: Christliche ArbeiterInnen-Jugend Eichstätt

    DPSG: Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg

    KJG: Katholische Junge Gemeinde

    Kolping Jugend

    KLJB: Katholische Landjugend-Bewegung der Diözese Eichstätt

    KSJ: Katholische Schüler-Jugend

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